Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen
Beschluss
Die Deutsche Verkehrswacht fordert die Einführung eines generellen Tempolimits von 130 km/h auf Bundesautobahnen.
Begründung
Die Verpflichtung zur Vision Zero fordert, sämtliche Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen, die geeignet sind, die Zahl der Verkehrsunfälle und ihre Auswirkungen zu mindern. Ein Unfallreduktionspotential durch ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist vorhanden und in Anbetracht der weiteren Auswirkungen verhältnismäßig.
Im internationalen Vergleich ist Deutschland das einzige Land in der EU, in dem keine allgemeine, auf dem gesamten Autobahnnetz geltende Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Die Festlegung auf 130 km/h ist in der Bevölkerung als Autobahn-Richtgeschwindigkeit bekannt und akzeptiert, zudem ist sie das europaweit am meisten verbreitete Tempolimit.
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