
Cannabis und Straßenverkehr
Beschluss
Die Deutsche Verkehrswacht weist darauf hin, dass die Legalisierung von Cannabis ein erhöhtes Unfallrisiko erwarten lässt. Daher fordert sie:
Begründung
Eine Teil-Legalisierung von Cannabis ist eine gesellschaftspolitische Frage, die mit der Verabschiedung des Konsumcannabisgesetzes am 27.03.2024 bis auf Weiteres beantwortet worden ist. Für den Straßenverkehr und die Verkehrssicherheit ist relevant, welche Folgen ein legaler Cannabiskonsum auf die Fahrtüchtigkeit und das Unfallrisiko haben wird.
Der neu festgelegte Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum gem. §24a Straßenverkehrsgesetz basiert aus Sicht der Bundesanstalt für Straßenwesen auf einer konservativen Risikoeinschätzung (vgl. Stellungnahme Prof. Dr. Ingo Koßmann vom 30. Mai 2024; Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages; Öffentliche Anhörung am 3. Juni 2024). Der bisherige analytische Grenzwert von 1 ng/ml THC im Blutserum war ein reiner Analysewert, der dem Nachweis dient, ob Cannabis konsumiert wurde, unabhängig davon, ob eine Beeinflussung durch den Konsum beim Fahren vorliegt. Die wissenschaftliche Erkenntnis, dass unterhalb von 2 ng/ml THC im Blutserum Leistungseinbußen nicht nachweisbar sind, wird auch einvernehmlich von allen Mitgliedern der Grenzwertkommission geteilt (Grenzwertkommission 2015 / 2022).
Für Fahranfänger/innen in der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt gem. §24c StVG kein Grenzwert, d.h. der analytische Grenzwert von 1 ng/ml THC im Blutserum kommt weiterhin zum Tragen (Anm: Damit keine Änderung im Vergleich zur Situation vor der Legalisierung).
Die Studien- und Datenlage zum Unfallrisiko und zu den Auswirkungen auf das Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit ist heterogen. Gesicherte Unfallzahlen liegen bis dato nicht vor, ein erhöhtes Unfallrisiko ist jedoch zu erwarten.
Als typische Nebenwirkungen des Cannabiskonsums können Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen, Müdigkeit und verminderter Antrieb sowie Einschränkungen des Denk-, Lern- und Erinnerungsvermögens auftreten. Außerdem kann es zur Beeinträchtigung der psychomotorischen Leistungsfähigkeit kommen. Studien haben gezeigt, dass unter Cannabiseinfluss häufig langsamer gefahren wird, es vielfach zu Problemen beim Spurhalten kommt und die Reaktionszeit verlangsamt ist.
Folgerichtig kann nur gelten: Der Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr sind klar zu trennen. Wer kifft, fährt nicht.
Um zukünftig auf Grundlage einer gesicherten Daten- und Faktenbasis die Auswirkungen auf den Straßenverkehr und das Unfallrisiko beurteilen und etwaigen Fehlentwicklungen begegnen zu können, muss eine Evaluierung nach spätestens drei Jahren erfolgen. Das betrifft sowohl das Unfallgeschehen als auch Fahrten unter Cannabiseinfluss oder Mischkonsum ohne Unfallfolgen. Eine entsprechende Kontrolldichte wird vorausgesetzt.
Mischkonsum von Alkohol und Cannabis stört die Konzentrationsfähigkeit, die Reaktionsfähigkeit und die Gedächtnisleistung in besonderem Maße. Hat eine Person mehr als 3,5 ng/ml Cannabis im Blut, wirkt sich zusätzlicher Alkoholkonsum Bußgelderhöhend aus. Umgekehrt bleibt der zusätzlich Cannabiskonsum unterhalb von 3,5 ng/ml bei einem bußgeldbewährten Alkoholkonsum (0,5 Promille und mehr) folgenlos.
Im Hinblick auf die neuen Regeln für den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr (Grenzwert, Regelung Fahranfänger/innen und Mischkonsum) und die Besonderheiten des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) ist eine intensive Aufklärung aller Verkehrsteilnehmer/-innen geboten. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel sind dauerhaft bereitzustellen.
Download
Das Dokument wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.
Kategorien
Teilen