Elektrokleinstfahrzeuge, auch Elektrotretroller oder E-Scooter genannt, dürfen seit Juni 2019 am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Wenn Radverkehrsinfrastruktur vorhanden ist, muss diese genutzt werden, wenn nicht, muss die Fahrbahn und außerorts auch der Seitenstreifen befahren werden. Das Fahren auf Gehwegen ist verboten. E-Scooter-Fahrende müssen mindestens 14 Jahre alt sein, das Fahrzeug muss versichert sein und eine Versicherungsplakette tragen.
Referent für digitale Kommunikation und E-ScooÂter
Nachfolgend finden Sie einige Unfallstatisitiken zum Thema Elektrokleinstfahrzeuge / E-Scooter seit deren Zulassung im Jahr 2019: Schwere der Verletzung 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt 4.887 7.427 8.425 Leichtverletzte 4.095 6.318 7.320 Schwerverletzte 787 1.099 1.084 Getötete 5 10 21 Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024 | Stand: 06.09.2024 Unfallbeteiligte und Hauptverursacher der Unfalls 2019 2020 […]
Dein E-Scooter: Dein Wissen! Für die Zulassung im Straßenverkehr muss ein E-Scooter folgende Voraussetzungen erfüllen: Als Elektrokleinstfahrzeug sind E-Scooter versicherungspflichtig. Jährlich wird eine neue Versicherungsplakette benötigt. Deine Fahrt mit dem E-Scooter Bist Du bereit? Du darfst ab 14 Jahren mit dem E-Scooter fahren. Ein Führerschein ist nicht notwendig. Mit einem Helm kannst Du Deinen Kopf […]
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