E-Scooter – Ein Problem für die Verkehrssicherheit
Als Mitte 2019 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung verabschiedet wurde, fand auch eine intensive Debatte um die Sicherheit im Straßenverkehr vorerst ein Ende. Verkehrssicherheitsorganisationen wie die DVW aber auch Behörden und Interessenverbände hatten sich mit einigen Erfolgen bemüht, die Regelungen anzupassen, um das absehbare Gefährdungspotential zu verringern. Die Befürworter wollten dagegen maximale Freiheit und sahen einen wertvollen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz. Knapp drei Jahre später zeigen sich immer mehr Problem und das obwohl die Corona-Situation die negativen Effekte noch gebremst hat.
Die Bilanz: In 2020 waren laut GDV etwa 180.000 E-Scooter in Deutschland versichert. Die Polizei registrierte in diesem Jahr 2155 Unfälle mit Personenschaden. Dabei wurden 386 Menschen schwer verletzt, 5 Menschen starben. Etwa 1150 Unfälle wurden von den Rollern verursacht. Häufige Unfallursachen waren Alkohol und das Fahren auf dem Gehweg, wodurch der Fußverkehr gefährdet wird; genauso wie durch wild abgestellte Fahrzeuge.
Auch das Nachhaltigkeitsversprechen wurde nicht eingelöst. Umfragen zeigten, dass zu wenige Autofahrten durch E-Roller ersetzt werden. Oft ersetze man eine Fahrt mit dem ökologischen Fahrrad, ÖPNV oder einen Fußweg. Hinzu kommt Vandalismus. Köln meldete, dass sich etwa 500 E-Scooter im Rhein befänden. Das sei vor allem ein Problem, da durch die Elektrik und den Akku Chemikalien auslaufen können. Die Situation dürfte in anderen Städten ähnlich sein.
Die Behörden reagieren. Köln überlegt ein Nachtfahrverbot, weil sich dann viele Unfälle ereignen. Oslo hat bereits ein Nachtfahrverbot zwischen 23 und 5 Uhr eingeführt und will zudem die Gesamtzahl von mehr als 25.000 auf 8.000 reduzieren. Paris ist noch drastischer. Nach großen Problemen sind nur noch drei Anbieter erlaubt mit insgesamt etwa 15.000 Rollern. Zusätzlich wurde fast das gesamte Stadtgebiet zur sogenannten Slow-Zone erklärt und die Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h gesenkt. Sollte das nicht helfen, erwäge man sogar ein komplettes Verbot der Elektrotretroller. Berlin will eine „erlaubnispflichtige Sondernutzung“ für Anbieter von Verleihsystemen einführen, um mehr Kontrolle zu haben. Auch seien Verbotszonen im Gespräch.
Wenn wir uns die Entwicklung anschauen, sehen wir aber Verhaltensproblem. Es sind die Verkehrsteilnehmer, die Grundregeln missachten, alkoholisiert, zu zweit und auf dem Gehweg fahren; die Roller in den Weg stellen, oder mutwillig zerstören. Es fehlt an verantwortungsvollem Umgang mit den Rollern. Sie werden gern als Spaßmobile für Touristen angesehen und nicht als Kraftfahrzeuge und Ergänzung der Alltagsmobilität. Es gibt keine Helmpflicht, kein Alkoholverbot; es braucht keinen „Führerschein“ oder ähnlichen Nachweis. Ursprünglich sollte das Mindestalter auch nur 12 Jahre betragen (wie in Frankreich) und die Gehwegnutzung erlaubt sein.
Wir haben die Gelegenheit verpasst, die Einführung einer neuen Fahrzeugklasse verträglich in den Mobilitätsmix und unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit zu integrieren, weil wir den zweiten vor dem ersten Schritt gemacht und die Folgen nicht sauber abgeschätzt haben. Nun müssen wir umständlich nachjustieren und Schadensbegrenzung betreiben und haben damit der Verkehrswende vielleicht einen Bärendienst erwiesen.
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