
EU-Führerscheinrichtlinie: Verkehrswacht begrüßt Möglichkeit verpflichtender Rückmeldefahrten für Senioren
EU-Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten habe sich auf eine neue Führerscheinrichtlinie geeinigt. Unter anderem ist die Gültigkeit für Führerscheine europaweit auf 15 Jahre festgeschrieben worden. Bis zum 60. Lebensjahr dürfen an die Verlängerung keine Bedingungen wie beispielsweise ärztliche Tests geknüpft werden. Danach können die Mitgliedsstaaten sowohl kürzere Geltungszeiten (5 Jahre) als auch verpflichtende Überprüfungen festlegen.
Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) begrüßt, dass damit Klarheit herrscht: Deutschland kann Maßnahmen ergreifen, um auf die erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit von Senioren und Seniorinnen zu reagieren. „Uns geht es nicht darum, Menschen den Führerschein wegzunehmen“, stellt Kirsten Lühmann, Präsidentin der Deutschen Verkehrswacht, klar. „Mit einer verpflichtenden Rückmeldefahrt ab dem 75. Lebensjahr, deren Ergebnis eben nicht an die Straßenverkehrsbehörde gemeldet wird, adressieren wir selbstreflektierte Kraftfahrende, die nach kompetenter Beratung das eigene Fahrverhalten anpassen können. Dadurch könnten die Unfallzahlen gerade in diesem Bereich deutlich gesenkt werden“.
Die Deutsche Verkehrswacht fordert die neue Bundesregierung auf, verpflichtende Rückmeldefahrten ab dem 75. Lebensjahr alle 5 Jahre einzuführen, um auf die hohe Zahl der selbstverschuldeten Verkehrsunfälle in dieser Altersklasse zu reagieren. „Die große Zahl der Todesopfer bei diesen Unfällen fordert uns zum Handeln auf“, so Lühmann weiter. „Wenn wir die Vision Zero ernst nehmen, sollten wir von den europäischen Möglichkeiten Gebrauch machen.“
Rückmeldefahrten
Die DVW setzt sich seit Jahren für verpflichtende Rückmeldefahrten in regelmäßigen Abständen ab einem Alter von 75 Jahren ein. Dabei wird eine Autofahrt mit einer qualifizierten Begleitung, etwa einem Fahrlehrer oder einem geschulten Fahrsicherheitstrainer, unternommen und die Leistungsfähigkeit begutachtet. Die Fahrt wird dann ausgewertet und Empfehlungen abgegeben, um zum Beispiel vorhandene Defizite auszugleichen. Dabei sollen die Fahrenden ihre Leistung auch selbstkritisch bewerten und gegebenenfalls für Mobilitätsalternativen sensibilisiert werden.
Unfallrisiko Älterer
Ältere Kraftfahrende zeigen in absoluten Zahlen zwar keine stark auffällige Unfallwahrscheinlichkeit, jedoch ist ihr fahrleistungsbezogenes Risiko deutlich erhöht. Sind kraftfahrende Senioren in einen Unfall verwickelt, haben sie diesen in den meisten Fällen auch verursacht. Ab einem Alter von 75 Jahre ist das in drei von vier Fällen festzustellen.
EU-Führerscheinrichtlinie: Verkehrswacht begrüßt Möglichkeit verpflichtender Rückmeldefahrten für Senioren
Berlin,
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