„Nicht bürgerfreundlich sondern lebensgefährdend“ – Deutsche Verkehrswacht kritisiert Antrag zu Elektrokleinstfahrzeugen
Am Mittwoch, den 8. Mai 2019, findet in Berlin eine Anhörung zu einem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion zu E-Scooter und Hoverboards statt. Der Antrag fordert eine deutliche Lockerung der geplanten Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge. Dies betrifft höhere Geschwindigkeiten, Nutzung von Gehwegen und Wegfall von Altersbeschränkungen und Versicherungspflicht. Außerdem sollen Fahrzeuge ohne Lenkstange erlaubt werden. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) kritisiert den Antrag in einer entsprechenden Stellungnahme scharf und fordert dazu auf, ihn im Sinne der Verkehrssicherheit entschieden abzulehnen.
Die DVW sieht beim FDP-Antrag „E-Scooter und Hoverboards jetzt bürgerfreundlich zulassen – Flexible Mobilität schnell und innovativ ermöglichen“ massive negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Für DVW-Präsident Prof. Kurt Bodewig wäre darum eine Realisierung unverantwortlich:
„Vor allem zu Fuß Gehende, insbesondere behinderte und ältere Menschen, sowie Kinder und Jugendliche als Nutzer wären hier in hohem Maße gefährdet. Das zeigen auch Erfahrungen aus dem Ausland. Der Antrag ist damit nicht ‚bürgerfreundlich‘ sondern lebensgefährdend!“
Die Bewertung des FDP-Antrags
Die DVW sieht beim Antrag eine Missachtung elementarer Rahmenbedingung für einen weitgehend sicheren Einsatz. Fahrzeuge, inklusive selbstbalancierende, ohne Lenk- oder Haltestange sind durch die geringe Systemstabilität gänzlich ungeeignet für den Straßenverkehr. Weitere kritische Punkte sieht die DWV bei der Einteilung der Nutzerklassen.
In der „Freizeitklasse“ soll bis 12 km/h der Gehweg genutzt werden. Die „Pendlerklasse“ soll bis 25 Km/h auf Radverkehrsanlagen fahren. Bei beiden fiele eine Altersbeschränkung und ein sonstiger Nachweis von Kompetenzen zur sicheren Verkehrsteilnahme wie eine Mofa-Prüfbescheinigung oder Führerschein weg, genauso wie ein Versicherungsschutz. Gerade die Öffnung für den Gehweg würde laut DVW einen aggressiven Nutzungskonflikt provozieren. Hier hatte zwischenzeitlich auch die Bundesregierung die Kritik berücksichtigt und plant, den Gehweg nicht mehr freizugeben.
Eine Prüfbescheinigung oder ein Führerschein und damit ein Mindestalter von 15 Jahren dürfen laut DVW genauso wenig fehlen wie ein Versicherungsschutz, um für entstehenden Schaden aufzukommen.
Die „Sportlerklasse“ gilt für Fahrzeuge bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Es darf nur die Straße genutzt werden. Ferner ist eine Versicherungsplakette vorgeschrieben, ein Helm sowie ein Führerschein und damit ein Mindestalter von 16 Jahren. Dieser Geschwindigkeitsbereich ist für Elektrokleinstfahrzeuge völlig ungeeignet und birgt besonders bei Fahrzeugen ohne Lenkstange ein extrem hohes Gefährdungspotential für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
„Nicht bürgerfreundlich sondern lebensgefährdend“ – Deutsche Verkehrswacht kritisiert Antrag zu Elektrokleinstfahrzeugen
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